Kinderschutzkonzept 

1. Grundprinzipien des Kinderschutzes 

 

  • Recht auf Schutz und Förderung: Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch und Ausbeutung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. 
  • Partizipation: Kinder werden altersgemäß in Entscheidungen eingebunden, ihre Meinungen respektiert. 
  • Prävention vor Intervention: Vorbeugende Maßnahmen stehen im Zentrum, um Risiken zu minimieren. 
  • Verantwortung aller Erwachsenen: Jede erwachsene Person im Trainingslager trägt Verantwortung für den Kinderschutz. Erweiterte Leumundszeugnisse liegen von allen vor. 

 

2. Verhaltenskodex für Trainer:innen und Betreuer:innen 

Jede:r Trainer:in verpflichtet sich zu einem schriftlichen Verhaltenskodex: 

  • Respektvoller Umgang: Kinder werden wertschätzend und ohne körperliche oder verbale Herabwürdigung behandelt. 
  • Keine Einzelkontakte ohne Aufsicht: Einzelgespräche oder Trainings finden in Sicht- und Hörweite anderer statt. 
  • Keine körperlichen Strafen: Körperliche oder seelische Gewalt ist absolut verboten. 
  • Professionelle Nähe: Körperkontakt ist nur im sportlich notwendigen und altersgerechten Rahmen erlaubt (z. B. Hilfestellung beim Judo). 
  • Grenzen achten: Die körperlichen, emotionalen und persönlichen Grenzen der Kinder werden respektiert. 

 

3. Präventionsmaßnahmen 


3.1 Auswahl und Schulung des Personals
 

  • Erweiterter Strafregisterauszug: Alle Trainer:innen und Betreuer:innen legen einen aktuellen Strafregisterauszug mit dem Zusatz „Kinder- und Jugendfürsorge“ vor. 
  • Schulung im Kinderschutz: Jährliche verpflichtende Schulungen zu Kinderschutz, Erkennen von Missbrauch, Deeskalation und Notfallmaßnahmen. 
  • Erste-Hilfe-Kurse: Es wird zumindest einer vor Ort sein, der ein aktuelles Erste Hilfe Zeugnis hat 


3.2 Schutz vor sexualisierter Gewalt
 

  • Dokumentation von Vorfällen: Jedes ungewöhnliche Vorkommnis wird dokumentiert und intern kommuniziert. 

 

4. Kindgerechte Aufklärung & Beteiligung 

  • Einführungsgespräch am ersten Tag: Altersgerechte Aufklärung über Rechte, Verhalten, Ansprechpersonen. 
  • Ansprechpersonen im Trainingslager: Mindestens zwei bekannte Vertrauenspersonen (weiblich und männlich, wenn möglich), sichtbar benannt (z. B. auf Plakaten), bei denen Kinder Sorgen mitteilen können. 
  • Feedbackrunden: Tägliche kurze Feedbackrunden geben Kindern Raum, sich mitzuteilen. 

 

5. Räumliche und organisatorische Sicherheit 

  • Umkleidesituationen: Umkleiden sind geschlechtsgetrennt; Trainer:innen betreten Umkleiden nur in Notfällen oder nach vorheriger Ankündigung. 
  • Hygiene & Körperpflege: Klare Regelungen zur Begleitung bei Toilettengängen (insbesondere bei jüngeren Kindern). 
  • Fotografieren & Filmen: Nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern. Fotos dienen ausschließlich der internen Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit und werden mit Sorgfalt verwendet. 

 

6. Intervention und Meldewege 


6.1 Verdachtsfälle oder Grenzverletzungen
 

  • Meldungspflicht: Jede:r Mitarbeiter:in ist verpflichtet, Verdachtsmomente oder Beobachtungen sofort zu melden. 
  • Interne Meldestelle: Benennung einer Kinderschutzbeauftragten Person im Team. 
  • Dokumentation: Jeder Vorfall wird sachlich dokumentiert (Datum, Zeit, Beteiligte, Beobachtung, keine Bewertung). 
  • Meldung an Behörden: Bei konkretem Verdacht wird in Abstimmung mit dem Träger (z. B. Sportverein oder Veranstalter) das Jugendamt oder die Polizei kontaktiert. 


6.2 Externe Fachstellen (Beispiele Wien)
 

  • MA 11 – Kinder- und Jugendhilfe Wien
    https://www.wien.gv.at/menschen/kinder-jugendhilfe/ 
  • Rat auf Draht – Notruf für Kinder & Jugendliche: 147 
  • Kinderschutzzentrum Wien: www.kinderschutz-zentrum.at 

 

7. Dokumentation & Qualitätssicherung 

  • Kinderschutzkonzept wird jährlich überprüft und an neue gesetzliche oder strukturelle Rahmenbedingungen angepasst. 
  • Evaluation durch Eltern und Kinder: Nach dem jeweiligen Trainingslager werden anonyme Rückmeldungen eingeholt. 
  • Regelmäßige Teamsitzungen zur Reflexion des pädagogischen und sicherheitsrelevanten Vorgehens. 

 

8. Elternarbeit & Transparenz 

  • Informationsblatt an Eltern mit allen wichtigen Punkten zum Kinderschutzkonzept vorab. 
  • Einverständniserklärungen: Für medizinische Versorgung, Fotoverwendung, Notfallkontakte etc. 
  • Infovorgespräche jederzeit möglich: Möglichkeit zum Austausch vor dem Trainingslagerstart – einfach Kontakt aufnehmen ...