Kinderschutzkonzept
1. Grundprinzipien des Kinderschutzes
- Recht auf Schutz und Förderung: Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch und Ausbeutung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention.
- Partizipation: Kinder werden altersgemäß in Entscheidungen eingebunden, ihre Meinungen respektiert.
- Prävention vor Intervention: Vorbeugende Maßnahmen stehen im Zentrum, um Risiken zu minimieren.
- Verantwortung aller Erwachsenen: Jede erwachsene Person im Trainingslager trägt Verantwortung für den Kinderschutz. Erweiterte Leumundszeugnisse liegen von allen vor.
2. Verhaltenskodex für Trainer:innen und Betreuer:innen
Jede:r Trainer:in verpflichtet sich zu einem schriftlichen Verhaltenskodex:
- Respektvoller Umgang: Kinder werden wertschätzend und ohne körperliche oder verbale Herabwürdigung behandelt.
- Keine Einzelkontakte ohne Aufsicht: Einzelgespräche oder Trainings finden in Sicht- und Hörweite anderer statt.
- Keine körperlichen Strafen: Körperliche oder seelische Gewalt ist absolut verboten.
- Professionelle Nähe: Körperkontakt ist nur im sportlich notwendigen und altersgerechten Rahmen erlaubt (z. B. Hilfestellung beim Judo).
- Grenzen achten: Die körperlichen, emotionalen und persönlichen Grenzen der Kinder werden respektiert.
3. Präventionsmaßnahmen
3.1 Auswahl und Schulung des Personals
- Erweiterter Strafregisterauszug: Alle Trainer:innen und Betreuer:innen legen einen aktuellen Strafregisterauszug mit dem Zusatz „Kinder- und Jugendfürsorge“ vor.
- Schulung im Kinderschutz: Jährliche verpflichtende Schulungen zu Kinderschutz, Erkennen von Missbrauch, Deeskalation und Notfallmaßnahmen.
- Erste-Hilfe-Kurse: Es wird zumindest einer vor Ort sein, der ein aktuelles Erste Hilfe Zeugnis hat
3.2 Schutz vor sexualisierter Gewalt
- Dokumentation von Vorfällen: Jedes ungewöhnliche Vorkommnis wird dokumentiert und intern kommuniziert.
4. Kindgerechte Aufklärung & Beteiligung
- Einführungsgespräch am ersten Tag: Altersgerechte Aufklärung über Rechte, Verhalten, Ansprechpersonen.
- Ansprechpersonen im Trainingslager: Mindestens zwei bekannte Vertrauenspersonen (weiblich und männlich, wenn möglich), sichtbar benannt (z. B. auf Plakaten), bei denen Kinder Sorgen mitteilen können.
- Feedbackrunden: Tägliche kurze Feedbackrunden geben Kindern Raum, sich mitzuteilen.
5. Räumliche und organisatorische Sicherheit
- Umkleidesituationen: Umkleiden sind geschlechtsgetrennt; Trainer:innen betreten Umkleiden nur in Notfällen oder nach vorheriger Ankündigung.
- Hygiene & Körperpflege: Klare Regelungen zur Begleitung bei Toilettengängen (insbesondere bei jüngeren Kindern).
- Fotografieren & Filmen: Nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern. Fotos dienen ausschließlich der internen Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit und werden mit Sorgfalt verwendet.
6. Intervention und Meldewege
6.1 Verdachtsfälle oder Grenzverletzungen
- Meldungspflicht: Jede:r Mitarbeiter:in ist verpflichtet, Verdachtsmomente oder Beobachtungen sofort zu melden.
- Interne Meldestelle: Benennung einer Kinderschutzbeauftragten Person im Team.
- Dokumentation: Jeder Vorfall wird sachlich dokumentiert (Datum, Zeit, Beteiligte, Beobachtung, keine Bewertung).
- Meldung an Behörden: Bei konkretem Verdacht wird in Abstimmung mit dem Träger (z. B. Sportverein oder Veranstalter) das Jugendamt oder die Polizei kontaktiert.
6.2 Externe Fachstellen (Beispiele Wien)
- MA 11 – Kinder- und Jugendhilfe Wien
https://www.wien.gv.at/menschen/kinder-jugendhilfe/ - Rat auf Draht – Notruf für Kinder & Jugendliche: 147
- Kinderschutzzentrum Wien: www.kinderschutz-zentrum.at
7. Dokumentation & Qualitätssicherung
- Kinderschutzkonzept wird jährlich überprüft und an neue gesetzliche oder strukturelle Rahmenbedingungen angepasst.
- Evaluation durch Eltern und Kinder: Nach dem jeweiligen Trainingslager werden anonyme Rückmeldungen eingeholt.
- Regelmäßige Teamsitzungen zur Reflexion des pädagogischen und sicherheitsrelevanten Vorgehens.
8. Elternarbeit & Transparenz
- Informationsblatt an Eltern mit allen wichtigen Punkten zum Kinderschutzkonzept vorab.
- Einverständniserklärungen: Für medizinische Versorgung, Fotoverwendung, Notfallkontakte etc.
- Infovorgespräche jederzeit möglich: Möglichkeit zum Austausch vor dem Trainingslagerstart – einfach Kontakt aufnehmen ...